Freie Förderung (§16f SGB II) beim Jobcenter
Eine „Freie Förderung“ ist ein besonderes Unterstützungsangebot Deines Jobcenters. Du kannst sie bekommen, wenn Du trotz der bisherigen Unterstützung oder Maßnahmen des Jobcenters keine Arbeitsstelle finden konntest und nun zusätzliche Hilfe brauchst. Das ist meist der Fall, wenn Du entweder schon lange arbeitslos oder jünger als 25 Jahre bist und große Schwierigkeiten hast, eine Arbeit zu finden.
Wusstest Du schon?
Mit der „Freien Förderung nach § 16f SGB II“ kann Dich Dein Jobcenter unterstützen, wenn Du eine besondere Hilfestellung benötigst – zum Beispiel, um eine Arbeit aufzunehmen.
Eine „Freie Förderung“ ist ein besonderes Unterstützungsangebot Deines Jobcenters. Du kannst sie bekommen, wenn Du trotz der bisherigen Unterstützung oder Maßnahmen des Jobcenters keine Arbeitsstelle finden konntest und zusätzliche Hilfe brauchst. Das ist überwiegend der Fall, wenn Du entweder schon lange arbeitslos oder jünger als 25 Jahre bist und große Schwierigkeiten hast, eine Arbeit zu finden.
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Was ist das Ziel?
Ziel der „Freien Förderung“ ist es, Dir genau die Unterstützung zu ermöglichen, die Du benötigst, um schnell eine Arbeit zu finden und zu halten. Das kann zum Beispiel durch eine Ausbildung/Weiterbildung bei uns erfolgen. Diese bieten wir Dir in Form von zwei innovativen Fortbildungskonzepten:
…oder
Geprüfte/r Fitnesstrainer/in A+B-Lizenz inkl. Personal-Trainer-Lizenz (Zertifikat)
Beide Ausbildungen können bei uns in 3 verschiedenen Varianten durchgeführt werden:
1) Online-Ausbildung (100% digital / keine Anreise)
2) Präsenzausbildung (6 Tage) in unserer Akademie
3) Online-Präsenz-Ausbildung (Kombination aus 1+2)
Welche der 3 Varianten für Dich geeignet ist, hängt von Deiner persönlichen Situation ab. Deine Sachbearbeiter/in kann mit Dir zusammen die richtige Variante aussuchen.
Deine Voraussetzungen
- Du bist Kundin/Kunde des Jobcenters und beziehst Arbeitslosengeld II bzw. „stockst auf“.
- Du bist erwerbsfähig.
- Du kannst mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten.
Hinweise/Unterstützung
Die „Freie Förderung“ ist eine nachrangige Unterstützung. Das heißt: Andere Angebote Deines Jobcenters oder Angebote von Dritten, die für Dich infrage kommen, müssen zuerst in Anspruch genommen werden. Dritte können in diesem Fall auch andere Behörden oder Einrichtungen sein. Erst wenn Du diese vorrangigen Angebote ausgeschöpft hast, kommt die „Freie Förderung“ für Dich infrage.
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Aber: Du kannst Deine/n Sachberater/in im Jobcenter in die „richtige Richtung“ lenken, wenn es um die „Freie Förderung“ geht, denn diese wichtigen Fakten helfen Dir dabei, die Chance auf eine „Freie Förderung“ zu verbessern und zu optimieren:
- Unsere zuvor benannten Ausbildungen sind einzigartig am Markt, d.h. man kann sie nicht woanders buchen und absolvieren, weil unser Konzept innovativ ist und viele einzelne Fachqualifikationen und Themen in einer kompakten Gesamtausbildung vereint – dies ist ein wichtiges Merkmal, denn Dein/e Sachbearbeiter/in muss nachweisen und dokumentieren, dass Du die gewünschte Ausbildung NUR BEI UNS bekommst und nicht woanders.
- Unsere Ausbildung ist nicht mit „Bildungsgutschein“ buchbar, da wir keine Maßnahmenummer (AZAV) besitzen. Das ist aber ein Vorteil für Dich, denn bei der „Freien Förderung“ sollen Aus- und Weiterbildungen nur ohne Bildungsgutschein gefördert werden.
Dein Weg zur "Freien Förderung"
Persönliches Gespräch
Das persönliche Gespräch mit Deinem/r Sachbearbeiter/in steht am Anfang Deines Wegs zur „Freien Förderung“. Falls es noch nicht stattgefunden hat:
Vereinbare einen Termin bei Deinem Jobcenter. Kommt Dein/e Sachbearbeiter/in zu dem Schluss, dass die „Freie Förderung“ Dich einer Arbeitsstelle wesentlich näherbringt, kann das Jobcenter Dir diese anbieten. Dein/e Sachbearbeiter/in bespricht mit Dir das weitere Vorgehen und welche Dokumente Du dafür vorlegen musst.
In jedem Fall kannst Du (und Dein/e Sachbearbeiter/in) das nachfolgende Anmeldeformular nutzen, um den Lehrgang der Wahl bei uns zu buchen – um alles Weitere kümmern wir uns, sobald uns Deine Anmeldung vorliegt.
TIPP: Am besten ist, Du stellst Deinen Antrag beim Jobcenter immer schriftlich (z.B. per Post oder E-Mail), denn dann muss Dein/e Sachbearbeiter/in den Antrag auf jeden Fall bearbeiten und Dir auch schriftlich die Entscheidung mitteilen. Außerdem muss im Falle einer Ablehnung begründet werden, warum bei Dir keine "Freie Förderung" aktuell möglich ist. Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst Du zudem Widerspruch einlegen, daher am besten immer: Alles schriftlich festhalten!
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Der Autor Ulrich Pötter ist selbst staatlich anerkannter Therapeut und Präventionsexperte. Seit über 20 Jahren beschäftigt er sich mit innovativen Ausbildungskonzepten in den Bereichen Massage, Fitness, Wellness, Heilpraktik und Prävention. Er hat fünf professionelle Akademien gegründet, bei denen er auch heute noch Geschäftsführer und Direktor ist. Im Mittelpunkt der Akademiearbeit steht vorrangig die professionelle Dienstleistung am Kunden, die individuell, zielorientiert und nachhaltig sein muss, um die internen Qualitätsvorgaben zu erfüllen.